Teilnahmebestimmungen
NCON 21 vom 19. – 22. September 2024 in Meschede/Calle: Teilnahmebestimmungen & Anmeldung
§1 Allgemeines
a) Die NCON ist eine Veranstaltung, auf der sich Fans von Konsolen des Herstellers Nintendo treffen, um miteinander zu diskutieren und natürlich auch zu spielen.
b) Veranstalter der NCON ist der NCON e.V., c/o Michael Bitter, Beerensbach 5, 59846 Sundern.
c) Die NCON ist nicht kommerziell orientiert. Zur Deckung der Kosten der Veranstalter wird ein Teilnahmebeitrag erhoben. Eventuelle Überschüsse werden für andere Projekte des NCON e.V. oder soziale Zwecke verwendet.
d) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren können nicht zurückerstattet werden, auch nicht, wenn der Teilnehmer der Veranstaltung unverschuldet fernbleibt oder diese vorzeitig verlässt.
e) Die Veranstaltung kann in Bild und/oder Ton dokumentiert werden. Der Teilnehmer willigt ein, dass Bild und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung, auf denen der Teilnehmer erkennbar wiedergegeben ist, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien insbesondere zu Zwecken der Berichterstattung ganz oder teilweise veröffentlicht werden. Dies schließt explizit auch unsere Social Media Kanäle (derzeit Facebook, Instagram, Twitter und Discord) ein.
f) Im Preis des NCON- sowie Wochenend-Tickets ist ein Pfand von 5€ enthalten. Dieses wird spätestens 90 Minuten nach offiziellem Ende der Veranstaltung den vor Ort verbliebenden Teilnehmern für die Unterstützung beim Abbau der Veranstaltung erstattet.
g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Anzahl von Teilnehmern oder aus anderen Gründen, die ein Stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen, ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge zurückerstattet. Sonstige Entschädigungen werden nicht geleistet.
§2: Teilnahmevoraussetzungen
a) Alle Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
b) Jeder Teilnehmer muss mittels eines mitgebrachten Personalausweises und/oder Führerscheins jederzeit sein Alter nachweisen können.
c) Der Teilnahmebeiträge für das NCON- und Wochenend-Ticket betragen 64€ respektive 52€ (Frühbucher-Rabatt bis einschließlich 18.08.2024, danach 69€ respektive 55€) (einschließlich Pfand; siehe §1f).
d) Der Teilnahmebeitrag für ein Tagesticket beträgt 20€.
e) Erst nach Eingang des Teilnahmebeitrags ist die Anmeldung vollständig.
f) Der Veranstalter behält sich vor im Vorfeld der Veranstaltung angemeldeten Teilnehmern die Teilnahme-Erlaubnis unter Rückerstattung des Teilnahmebeitrags wieder zu entziehen. Sonstige Entschädigungen werden nicht geleistet.
§3: Bestimmungen für den Veranstaltungsablauf
a) Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem friedlichen Umgang miteinander und zu pfleglicher Behandlung von Inventar und Räumlichkeiten. Sie haben den Anweisungen der vom Veranstalter bestimmten Ordner Folge zu leisten.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zudem, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu entfalten. Untersagt ist insbesondere die Mitnahme sogenannter “Raubkopien”.
c) Der Veranstalter behält sich vor Störer der Veranstaltung zu jeder Zeit von der weiteren Teilnahme auszuschließen oder ihnen die Veranstaltung störende oder gegen die Regeln verstoßende Gegenstände zu entziehen. In diesen Fällen wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet und auch sonst keine Entschädigung geleistet.
d) Nicht zur Veranstaltung mitgebracht werden dürfen Spieletitel, die einem gesetzlichen Verbot unterliegen. Der Veranstalter nimmt Titel, die diese Kriterien berühren, in Verwahrung und händigt sie erst am Ende der Veranstaltung wieder an den vormaligen Besitzer aus.
e) Die Teilnehmer verpflichten sich nur die für die Veranstaltung ausgewiesenen Räumlichkeiten zu benutzen. Der Aufenthalt in anderen Räumlichkeiten des Veranstaltungsgebäudes ist untersagt.
f) Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
g) Es gilt während der Veranstaltung allgemeines Rauchverbot, dies schließt explizit auch den Konsum von Cannabis mit ein. Die Mitnahme von Drogen und/oder Waffen und gefährlichen Gegenständen jeglicher Art ist verboten und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
h) Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Schutz und seine eigene Sicherheit, sowie für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums und anderer von ihm mitgebrachter Gegenstände gegenüber Dritten selbst verantwortlich.
i) Soweit im Rahmen der Veranstaltung von dem Veranstalter die Möglichkeit angeboten wird Speisen und Getränke über Drittanbieter zu bestellen, so erfolgt durch den Veranstalter lediglich eine Weitergabe der Bestellung an den Drittanbieter. Ein Vertrag kommt nur zwischen Drittanbieter und dem Besteller zustande.
j) Der Veranstalter haftet für eigene Pflichtverletzungen oder Pflichtverletzungen seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen außerhalb von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
k) Der Veranstalter bietet eine einfache Übernachtungsmöglichkeit im Veranstaltungsgebäude an. Dafür nötige Utensilien wie Schlafsack oder Iso-Matte sind vom Teilnehmer selbst mitzubringen.
§4: Wettbewerbe während der Veranstaltung
a) Sollten während der Veranstaltung Wettbewerbe ausgeschrieben werden, so werden für diese separate Regeln erlassen und verkündet.
b) Der Veranstalter behält sich vor bei Verstößen gegen diese Regeln den betreffenden Teilnehmer von dem aktuellen oder gar allen Wettbewerben auszuschließen.
c) Die Teilnahme sowie die eventuelle Vergabe von Sachpreisen erfolgt ohne Gewähr und unter Ausschluss des Rechtsweges.