Teilnahmebestimmungen (NCON)
NCON ’26 vom 29. Oktober bis 1. November 2026 in Meschede/Calle: Teilnahmebestimmungen
& Anmeldung
§1 Allgemeines
a) Die NCON ist eine Veranstaltung, auf der sich Fans von Konsolen des Herstellers Nintendo treffen,
um miteinander zu diskutieren und natürlich auch zu spielen.
b) Veranstalter der NCON ist der NCON e.V., c/o Michael Bitter, Beerensbach 5, 59846 Sundern.
c) Die NCON ist nicht kommerziell orientiert. Zur Deckung der Kosten der Veranstalter wird ein
Teilnahmebeitrag erhoben. Eventuelle Überschüsse werden für andere Projekte des NCON e.V.
oder soziale Zwecke verwendet.
d) Bereits gezahlte Teilnahmegebühren können nicht zurückerstattet werden, auch nicht, wenn der
Teilnehmer der Veranstaltung unverschuldet fernbleibt oder diese vorzeitig verlässt.
e) Die Veranstaltung kann in Bild und/oder Ton dokumentiert werden. Der Teilnehmer willigt ein, dass
Bild- und/oder Tonaufnahmen der Veranstaltung, auf denen der Teilnehmer erkennbar
wiedergegeben ist, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbesondere zu Zwecken der
Berichterstattung, ganz oder teilweise veröffentlicht werden. Dies schließt ausdrücklich auch unsere
Social-Media-Kanäle (derzeit Facebook, Instagram, X (ehemals Twitter) und Discord) ein.
f) Teilnehmer mit NCON- oder Wochenend-Ticket erhalten 10 € ihres Teilnahmebeitrags zurück, wenn
sie am Sonntag, beginnend zwei Stunden nach dem tatsächlichen Ende der Veranstaltung, beim
Aufräumen und Abbau der Veranstaltung mithelfen. Die Auszahlung erfolgt auf der Veranstaltung.
g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Anzahl von
Teilnehmern oder aus anderen Gründen, die ein Stattfinden der Veranstaltung unmöglich machen,
ohne Einhaltung einer Frist abzusagen. In einem solchen Fall werden bereits gezahlte Beiträge
zurückerstattet. Sonstige Entschädigungen werden nicht geleistet.
§2: Teilnahmevoraussetzungen
a) Alle Teilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Veranstaltung das 18. Lebensjahr vollendet haben.
b) Jeder Teilnehmer muss mittels eines mitgebrachten Personalausweises und/oder Führerscheins
jederzeit sein Alter nachweisen können.
c) Der Teilnahmebeitrag für das NCON-Ticket (Donnerstag bis Sonntag einschließlich drei
Übernachtungen und drei Frühstücken) beträgt 75 €. Ab dem 5. Oktober 2026 erhöht sich der
Teilnahmebeitrag um 5 € auf 80 €. Maßgeblich für die Höhe des Teilnahmebeitrags ist das Datum
des Zahlungseingangs beim Veranstalter.
d) Der Teilnahmebeitrag für das Wochenend-Ticket (Freitag bis Sonntag einschließlich zwei
Übernachtungen und zwei Frühstücken) beträgt 60 €. Ab dem 5. Oktober 2026 erhöht sich der
Teilnahmebeitrag um 5 € auf 65 €. Maßgeblich für die Höhe des Teilnahmebeitrags ist das Datum
des Zahlungseingangs beim Veranstalter.
e) Der Teilnahmebeitrag für ein Tagesticket beträgt 25 €. Für Tagestickets wird kein
Spätbucheraufschlag erhoben.
f) Bei Zahlung des Teilnahmebeitrags über PayPal wird ein Aufschlag von 3 % auf den jeweils gültigen
Teilnahmebeitrag erhoben.
g) Für die erfolgreiche Werbung eines neuen Teilnehmers wird ein Werbe-Cashback gewährt. Dieses
beträgt 20 € bei einem NCON-Ticket, 15 € bei einem Wochenend-Ticket und 10 € bei einem
Tagesticket. Als neuer Teilnehmer gilt, wer zuvor weder an einer NCON noch an einer N-Warp
teilgenommen hat. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Tickets des Werbers und des
Geworbenen vollständig bezahlt sind, beide Personen auf der Veranstaltung anwesend sind und
sich bei den Organisatoren melden.
h) Mehrere Werbe-Cashbacks können miteinander kombiniert werden. Die Gesamtsumme der Werbe-
Cashbacks ist auf die Höhe des eigenen Teilnahmebeitrags begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf
der Veranstaltung.
i) Für jeden vom Veranstalter bestätigten und vom Teilnehmer tatsächlich übernommenen
Frühstücksblock erhält der Teilnehmer 5 € Cashback. Die Auswahl von Frühstücksblöcken in der
Anmeldung stellt zunächst nur eine unverbindliche Interessenbekundung dar; die tatsächlichen
Einsätze werden vom Veranstalter anschließend abgestimmt und bestätigt. Das Frühstücks-
Cashback wird auf der Veranstaltung ausgezahlt und kann mit anderen Cashbacks kombiniert
werden.
j) Erst nach Eingang des vollständigen Teilnahmebeitrags ist die Anmeldung abgeschlossen.
k) Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung angemeldeten Teilnehmern die
Teilnahmeberechtigung unter Rückerstattung des Teilnahmebeitrags wieder zu entziehen. Sonstige
Entschädigungen werden nicht geleistet.
§3: Bestimmungen für den Veranstaltungsablauf
a) Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem friedlichen Umgang miteinander und zu pfleglicher
Behandlung von Inventar und Räumlichkeiten. Sie haben den Anweisungen der vom Veranstalter
bestimmten Ordner Folge zu leisten.
b) Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zudem, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der
Veranstaltung zu entfalten. Untersagt ist insbesondere die Mitnahme sogenannter „Raubkopien“.
c) Der Veranstalter behält sich vor, Störer der Veranstaltung zu jeder Zeit von der weiteren Teilnahme
auszuschließen oder ihnen die Veranstaltung störende oder gegen die Regeln verstoßende
Gegenstände zu entziehen. In diesen Fällen wird der Teilnahmebeitrag nicht erstattet und auch
sonst keine Entschädigung geleistet.
d) Nicht zur Veranstaltung mitgebracht werden dürfen Spieletitel, die einem gesetzlichen Verbot
unterliegen. Der Veranstalter nimmt Titel, die diese Kriterien berühren, in Verwahrung und händigt
sie erst am Ende der Veranstaltung wieder an den vormaligen Besitzer aus.
e) Die Teilnehmer verpflichten sich, nur die für die Veranstaltung ausgewiesenen Räumlichkeiten zu
benutzen. Der Aufenthalt in anderen Räumlichkeiten des Veranstaltungsgebäudes ist untersagt.
f) Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
g) Es gilt während der Veranstaltung ein allgemeines Rauchverbot; dies schließt ausdrücklich auch
den Konsum von Cannabis mit ein. Die Mitnahme von Drogen und/oder Waffen und gefährlichen
Gegenständen jeglicher Art ist verboten und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
h) Jeder Teilnehmer ist für seinen eigenen Schutz und seine eigene Sicherheit sowie für den Schutz
und die Sicherheit seines Eigentums und anderer von ihm mitgebrachter Gegenstände gegenüber
Dritten selbst verantwortlich.
i) Soweit im Rahmen der Veranstaltung von dem Veranstalter die Möglichkeit angeboten wird,
Speisen und Getränke über Drittanbieter zu bestellen, erfolgt durch den Veranstalter lediglich eine
Weitergabe der Bestellung an den Drittanbieter. Ein Vertrag kommt nur zwischen Drittanbieter und
Besteller zustande.
j) Der Veranstalter haftet für eigene Pflichtverletzungen oder Pflichtverletzungen seiner Vertreter und
Erfüllungsgehilfen außerhalb von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
k) Der Veranstalter bietet eine einfache Übernachtungsmöglichkeit im Veranstaltungsgebäude an.
Dafür notwendige Utensilien wie Schlafsack oder Isomatte sind vom Teilnehmer selbst
mitzubringen.
§4: Wettbewerbe während der Veranstaltung
a) Sollten während der Veranstaltung Wettbewerbe ausgeschrieben werden, so werden für diese
separate Regeln erlassen und verkündet.
b) Der Veranstalter behält sich vor, bei Verstößen gegen diese Regeln den betreffenden Teilnehmer
vom aktuellen oder auch von allen Wettbewerben auszuschließen.
c) Die Teilnahme sowie die eventuelle Vergabe von Sachpreisen erfolgt ohne Gewähr und unter
Ausschluss des Rechtsweges.
